Alle evangelischen Kindertagesstätten im Bereich der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland können sich jährlich bis zum 30. Juni mit ihren Projekten um eine Förderung für das folgende Jahr bewerben. Vorstand und Kuratorium der Stiftung entscheiden bis zum 30. November über die Anträge. Ein Anspruch auf die Förderung besteht nicht.
Die Höhe der Zuwendung beträgt bis zu einem Drittel der zuwendungsfähigen Ausgaben. Im Einzelfall (z.B. bei akuten Notlagen) kann sie bis zu zwei Drittel der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Projektkosten bis zu 500 Euro können nach Prüfung in voller Höhe gefördert werden.
Die Antragstellung erfolgt in zwei Stufen. Zunächst soll bis zum 30. Juni lediglich eine Voranmeldung (Antragsformular 1) erfolgen.
Bestehen Aussichten auf eine Förderung, erbittet die Stiftung dann eine ausgearbeitete Antragstellung (Antragsformular 2), mit Abgabefrist 30. September. So soll vermieden werden, dass Kindergärten viel Arbeit in Anträge mit wenig Aussicht auf Förderung investieren.
Die Antragsformulare sowie die Förderrichtlinie finden Sie unten im Downloadbereich.
Die ausgefüllten Unterlagen schicken Sie bitte an die Geschäftsstelle der Stiftung Senfkorn:
Stiftung Senfkorn
c/o Landeskirchenamt der EKM
Michaelisstraße 39
99084 Erfurt
Fax-Nr. 0361/51800-509
E-Mail: senfkorn@ekmd.de
DOWNLOADS
- Förderrichtlinie Stiftung Senfkorn 2024 - ( 05.12.2023 / 138 KB)
- Antragsformular 1 - ( 05.12.2023 / 46 KB)
- Antragsformular 2 Invest - ( 05.12.2023 / 46 KB)
- Antragsformular 2 Projekte und Weiterbildung - ( 05.12.2023 / 42 KB)