Alle evangelischen Kindertagesstätten im Bereich der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland können sich jährlich bis zum 30. Juni mit ihren Projekten um eine Förderung für das folgende Jahr bewerben. Vorstand und Kuratorium der Stiftung entscheiden bis zum 30. November über die Anträge. Ein Anspruch auf die Förderung besteht nicht.
Die Höhe der Zuwendung beträgt bis zu einem Drittel der zuwendungsfähigen Ausgaben. Im Einzelfall (z.B. bei akuten Notlagen) kann sie bis zu zwei Drittel der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Projektkosten bis zu 500 Euro können nach Prüfung in voller Höhe gefördert werden.
Die Antragstellung erfolgt in zwei Stufen:
- Bis zum 30. Juni des Vorjahres reichen Sie eine Voranmeldung (Antragsformular 1) bei der Stiftung ein.
- Besteht Aussicht auf eine Förderung, erbittet die Stiftung von Ihnen bis zum 30. September des Vorjahres eine ausgearbeitete Antragstellung (Antragsformular 2).
Die beschreibbaren Antragsformulare sowie die Förderrichtlinie finden Sie unten im Downloadbereich.
Die ausgefüllten und unterzeichneten Unterlagen schicken Sie bitte per E-Mail an die Geschäftsstelle der Stiftung Senfkorn:
Stiftung Senfkorn
c/o Landeskirchenamt der EKM
Michaelisstraße 39
99084 Erfurt
E-Mail: senfkorn@ekmd.de
DOWNLOADS
- Förderrichtlinie Stiftung Senfkorn 2024 - ( 05.12.2023 / 138 KB)
- Antragsformular 1 - ( 05.12.2023 / 46 KB)
- Antragsformular 2 Invest - ( 05.12.2023 / 46 KB)
- Antragsformular 2 Projekte und Weiterbildung - ( 05.12.2023 / 42 KB)